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Zollfreilager
In den zollfreien Arealen können unverzollte Güter aus dem In- und Ausland angeliefert werden. Die fiskalischen Abgaben werden erst bei der definitiven Einfuhr in die Schweiz fällig, was sich vor allem bei hochpreisigen Waren vorteilhaft auswirkt. Im Transit gelagerte Güter können zeitlich unbeschränkt aufbewahrt werden. Eine Reexpedition (Rücktransport) ins Ausland ist jederzeit möglich.
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